Drei Frauen, davon eine sitzend im Rollstuhl, eine mit Beinprotese, und zwei Männer befinden sich vor dem Zugang mit Lift zum Donauspital

Barrierefreiheit in Krankenanstalten

Wie barrierefrei sind Krankenhäuser? Diese Frage wurde am 24. September 2019 in einer öffentlichen Sitzung des Unabhängigen Monitoringausschusses und der Wiener Monitoringstelle gemeinsam mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund erörtert.

Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) hatte in den vergangenen Monaten drei seiner Spitäler für Begehungen durch eine Arbeitsgruppe der Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geöffnet.

Die Ergebnisse dieser Begehungen im Donauspital, im Wilhelminenspital und im Krankenhaus Nord-Klinik Floridsdorf wurden bei der Sitzung vorgestellt. Zudem berichteten einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer von ihren Erfahrungen in Krankenhäusern. Rund 150 Personen, darunter Vertreterinnen und Vertreter aus Selbstorganisationen, dem Magistrat und stadtnahen Organisationen, diskutierten intensiv, wie weit die Barrierefreiheit in Wiener Spitälern vorangeschritten ist.

Teilhabe im Gesundheitswesen

Als gemeinsames Ziel wurde die barrierefreie Teilhabe im Gesundheitswesen formuliert. 6 Punkte sind besonders wichtig, damit Teilhabe gelingen kann:

  • Ernst nehmen
  • Mitreden – Nichts über Menschen mit Behinderungen ohne sie
  • Austauschen
  • Zeit nehmen
  • Man kann immer anfangen.
  • Alle können helfen, damit es barrierefreier wird.

Respekt vor Menschen mit Behinderungen

Der Wiener Krankenanstaltenverbund möchte den Verbesserungsbedarf, der im Zuge der Begehungen erkannt wurde, in das Investitionsprogramm der einzelnen Spitäler aufnehmen. Neben der Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Bedingungen sollen besonders die menschlichen Barrieren im Arbeitsalltag eines Krankenhauses durch Schulung des Personals abgebaut werden.

Hierbei geht es darum, voneinander auf Augenhöhe zu lernen, Menschen mit Behinderung als Expertinnen und Experten in eigener Sache zu sehen und vor allem um Respekt vor Menschen mit Behinderungen.

Die Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe der Wiener Monitoringstelle mit dem Krankenanstaltenverbund wird fortgesetzt und der Prozess hin zur einer barrierefreieren Krankenanstalt begleitet.

Wiener Monitoringstelle

Die unabhängige und weisungsfreie Monitoringstelle überwacht die Einhaltung, Förderung und den Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Wien. Die Grundlage für ihre Arbeit ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Bei Spitälern geht es besonders um alle Formen von Barrieren, die in der UN-Konvention Artikel 9 und 25 genannt werden. Diese sind:

  • Bauliche Barrieren
  • Sprachliche Barrieren
  • Verständnisbarrieren
  • Menschliche Barrieren
  • Finanzielle Barrieren
  • Barrieren in Einrichtungen

Monitoringausschuss

Der Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht. Er bezieht sich dabei ebenso auf die UN-Konvention.

Weiterführende Informationen

Unabhängiger Monitoringausschuss (UMA)
Wiener Monitoringstelle
Wiener Krankenanstaltenverbund